Ines Peters Coaching und Beratung
Zur alten Brauerei 3
96148 Breitengüßbach
Telefon: +49 157 3657 3411
E-Mail: Ines.Peters@freenet.de
1. Allgemeines
Die nachstehenden AGBs gelten für alle Angebote von Frau Ines Peters.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Die Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall als vom Auftraggeber genehmigt. Schriftliche Vertragsveränderungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsbestätigung/ Information ein schriftlicher Widerruf erfolgt. Sollte eine kurzfristige Auftragsübernahme erfolgen, gelten die Geschäftsbedingungen bei Unterschrift und Leistungsbeginn als durch den Auftraggeber als genehmigt.
Wenn die Leistungserbringung nicht in den Räumen von Ines Peters stattfindet, ist das zuvor abgesprochene Moderationsmaterial vom Auftraggeber bereitzustellen.
2. Vertragsgegenstand
Frau Peters führt Coaching, Beratung, Schulungen, Seminare, Konfliktgespräche, Teambildungsprozesse nach individueller Auftragsklärung mit dem Auftraggeber durch. Coach und Coachee stehen sich im Prozess als gleichberechtigte Partner gegenüber. Ziel der Leistungen ist die Unterstützung und individuelle Förderung des Einzelnen/ der Gruppenmitglieder im Rahmen der persönlichen Entwicklung/ des vereinbarten Ziels des Auftraggebers z.B. für die Begleitung der Mitarbeitenden.
Bei Gruppenanmeldungen (z.B. Firmenseminar) erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen Frau Ines Peters und der für die Teilnehmenden verantwortlichen und weisungsbefugten Person- dieser ist ebenso verbindlich.
Es ist zu beachten, dass Coaching keine Form einer psychotherapeutischen oder medizinischen Behandlung ist und dies demzufolge nicht Gegenstand des Vertrages ist.
3. Angebote/ Honorar
Ines Peters Coaching und Beratung bietet die auf der Homepage angebotenen Themengebiete an. Sie er-stellt bei Unternehmensanfragen nach Absprache und Klärung des Auftragshintergrundes ein individuelles Angebot. Abweichende Themenwünsche z.B. bei Schulungen/ Seminaren/ Beratungen in Unternehmen können berücksichtigt werden, wenn sie dem Kompetenzprofil entsprechen.
Bei Auftragsübernahme eines individuellen privaten Coachings erfolgt ein kurzes (max. 15 min) unverbindliches/ kostenloses Kennenlerngespräch per Teams oder Telefon zur Klärung des Themas. Ein Vertragsabschluss erfolgt in dieser Phase noch nicht, Coach und Coachee haben die Möglichkeit in diesem Gespräch ihre Kompatibilität zu prüfen, um eine nachfolgende gute Zusammenarbeit bei Vertragsabschluss zu fördern oder den Prozess in dieser Phase zu beenden.
Die Kosten für eine Stunde Coaching betragen:
- für Privatpersonen: 135,00 Euro +MwSt; (Sie besuchen mich auf neutralem Boden in meinem Coachingbüro.)
- für Firmen: 225,00 Euro (bis 10 Teilnehmende/ weitere TN auf Anfrage) + MwSt zzgl. Fahrtkosten (-,65/km); Bei Entfernungen über 200 km sind, wenn nicht anders abgesprochen und vertraglich festgelegt, Übernachtungskosten bei Mehrtagesseminaren durch den Auftraggeber zu leisten.
4. Zahlungsmodalitäten
Einzelcoaching:
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung des Auftraggebers jeweils nach einer Sitzung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung durch Ines Peters.
Firmenaufträge (Konfliktbesprechungen/ Teambildung/Beratungen/ Schulungen/ Seminare/ …):
Es erfolgt eine Rechnungsstellung durch Ines Peters mit Angebotsbeschreibung.
Die Zahlungen erfolgen zu 50% innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsunterzeichnung durch den Auftraggeber, jedoch mindestens 72 Stunden vor Auftragserbringung. Die weiteren 50% werden nach Auftragserbringung und anschließendem Rechnungseingang innerhalb von 7 Tagen vom Auftraggeber an Ines Peters gezahlt.
Bei Zahlungsverzug ist Ines Peters berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basissatz der Bundesbank per anno sowie eine Mahngebühr pro außergerichtlicher Mahnung in Höhe von 2,50 Euro zu er-heben.
5. Terminabsage
Einzelcoaching: Sollte sich nach dem unverbindlichen Vorgespräch herausstellen, dass Coach oder Coachee keine Kompatibilität empfinden und sollte dies nach Einschätzung einer oder beider Parteien eine Auftragsübernahme/-vergabe behindern, so besteht bis zum Ablauf des dritten Tages nach dem Vorgespräch für den Coach und den Coachee die Möglichkeit, die weitere Zusammenarbeit abzusagen.
Firmenaufträge: Nach verbindlichem Vertragsabschluss, dem eine individuelle Auftragsklärung vorangegangen ist, kann dieser nur nach Absprache mit Frau Peters und gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 65,- Euro durch den Auftraggeber an Ines Peters Coaching und Beratung 14 Tage vor dem Auftragstermin für gegenstandslos erklärt werden.
Kann Frau Peters Ihre Leistung wegen höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder sonstigen gravierenden Grün-den nicht erbringen, ist sie berechtigt, diese Leistung unter Ausschluss aller Schadensersatzpflichten in einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
Bei allen Absagen von Seminaren oder Schulungen durch den Auftragsgeber ist bei einer Absage unter 72 Stunden, die Hälfte des Angebotspreises an Ines Peters Coaching und Beratung (zzgl. entstandener Übernachtungsgebühren/ Fahrtkosten) zu leisten. Eine Terminverschiebung kann innerhalb von 4 Wochen nach dem nicht stattgefundenen Termin vereinbart werden, wenn Termine gefunden werden – ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht jedoch nicht.
6. Ort der Leistungserbringung
Ort der Leistungserbringung bei persönlichem, privat organisiertem Coaching ist das Büro von Ines Peters in 96148 Baunach, Zur alten Brauerei 3.
Bei firmenorganisierten Coachingmaßnahmen kann der Ort der Leistungserbringung separat abgesprochen und vertraglich festgelegt werden. Hier besteht die Möglichkeit:
- das Büro von Ines Peters zu nutzen (max. 3 Teilnehmer + Coach) und somit einen räumlichen Ab-stand zum Arbeitsumfeld zu schaffen,
- firmeninterne Räume zu nutzen, wobei für die Organisation der Auftraggeber verantwortlich ist und Anfahrtskosten für den Coach vom Auftraggeber übernommen werden müssen,
- oder in Einzelfällen online Treffen zu organisieren.
Bei firmenorganisierten Beratungen/ Schulungen/ Seminaren und Terminen mit mehr als 3 Teilnehmenden ist der Ort der Leistungserbringung vom Auftraggeber zu stellen/ zu organisieren/ zu finanzieren – hierzu sind die Zahlungsmodalitäten von Ines Peters zu beachten.
7. Vertraulichkeit
Ines Peters verpflichtet sich, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten Stillschweigen zu allen ihr im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers- auch unbegrenzt über die Beendigung des Vertrages hinaus- zu wahren. Die vertraulichen Informationen werden von ihr ausschließlich zu Zwecken des festgelegten Vertragsinhaltes verwendet.
8. Haftung
Coaching und Beratung sind klar von Formen der Psychotherapie oder medizinischer Behandlung abzugrenzen, somit sind jegliche Formen der Behandlung oder Heilung krankhafter Zustände des Coachees nicht Inhalt des Vertrages oder der Arbeit des Coaches. Ines Peters übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Veränderungen des Coachees im Rahmen der vertraglich festgelegten Maßnahmen.
Ines Peters schließt jegliche Haftung für Verzögerungen/ Störungen in der Leistungserbringung aus, deren Ursache im Einflussbereich des Auftraggebers liegt oder von diesem verursacht wurde.
Im Falle von Schäden durch Ines Peters anlässlich der Vertragserfüllung haftet sie gegenüber dem Auftraggeber unabhängig vom Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur für die Schadens-summe, die sich im Rahmen der Auftragssumme des Schadenstages ergibt, sowie in allen Fällen, in denen der Ausschluss der Haftung gesetzlich verboten ist. Die Teilnehmenden erhalten keinen Versicherungsschutz durch Ines Peters.
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers: Coaching ist ein selbstverantwortlicher und freier Prozess in dem es der aktiven und selbstverantwortlichen Mitarbeit des Coachees/ zu Beratenden bedarf. Der Coach/ Berater sieht sich als gleichberechtigter Partner und Unterstützer/ Begleiter eines Prozesses, in dem der Coachee bzw. die zu beratenden Personen für die Umsetzung und Risiken der in diesem Prozess entwickelten Veränderungsmöglichkeiten und Entscheidungen zuständig sind. Ines Peters ist in diesem Sinne verantwortlich für den Prozess und die genutzten Methoden. Sie übernimmt keine Haftung für den Erfolg des Prozesses.
9. Urheberrechte/ Copyright
Für die von Ines Peters erstellten Materialien und Unterlagen hat sie das Nutzungs- und Urheberrecht. Die Vertragspartner sind nicht zur Vervielfältigung, Speicherung und/ oder Verbreitung dieser Unterlagen und Materialien berechtigt und dürfen keinerlei Ton- und/ oder Videomitschnitte bei Coaching/ Beratung/ Schulung ohne Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners anfertigen.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein/ werden oder sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmun-gen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle dessen soll eine angemessene Regelung in Kraft treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt/ entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Änderungen/ Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.